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Evenord-Bank eG-KG:

BGH beschränkt Gebühren für SMS TAN

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gebührenpraxis einiger Banken letzte Woche eingeschränkt: So darf eine Bank nicht grundsätzlich Geld verlangen, wenn sie eine SMS mit einer Transaktionsnummer (TAN) an Kunden verschickt.

Banken und Sparkassen dürfen den Versand einer TAN per SMS nur dann extra berechnen, wenn diese Nummer beim Online-Banking auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag verwendet wird. Nicht zulässig ist es beispielsweise, pauschal zehn Cent für jede verschickte SMS zu berechnen – die mobile TAN muss vom Kunden auch tatsächlich eingesetzt werden.

Die Evenord-Bank betreibt eine transparente und nachvollziehbare Gebührenpolitik, aus der für den Verbraucher ersichtlich ist, wie viel das Konto im Monat tatsächlich kostet und welche Leistungen inklusive sind oder separat abgerechnet werden.

So bieten wir unseren Kunden die beiden Verfahren mobileTAN (TAN per SMS) und SecureGo (TAN-Empfang via separater TAN-App auf dem Smartphone oder Tablet) kostenfrei an – pro generierter TAN fällt also keine Gebühr an.

Die unserer Ansicht nach sicherste Methode zur TAN-Generierung ist das Verfahren „sm@rt-TAN plus“, die Erstellung einer TAN mit einem Lesegerät/TAN-Generator. Hier werden zwei voneinander unabhängige Geräte genutzt (Computer und TAN-Generator).  Das erste Lesegerät ist auch hier für unsere Kunden kostenfrei erhältlich. Für den Empfang einer TAN wird ebenfalls keine Gebühr berechnet.  

Überblick zu unseren TAN-Verfahren

Quelle: Evenord-Bank eG-KG

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