Sparda-Bank München eG, München: unzufrieden
Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen.
Begründung
Was ist der Grund für Ihr Lob/Ihre Kritik?
ich will ne Bank, auf der ich mein Geld emofangen kann und abholen, aber ständig ist was anderes, erst Gebühren einfphren, dann kein Schalterberatung mehr, nur noch Filialen mit Bankautomat, dann Kündigung Androhung, was ich als NÖTIGUNG empfinde, weil irgendein Brief nicht unterschrieben zurück gekommen ist...ich will es so wie es war, ich hasse echt diese versteckten Erpressungen, wenn Sie das neue nicht Akzepieren, dann schmeissen wir sie raus, ich finde diese Bank unseriös
Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?
ich will ne Bank, auf der ich mein Geld emofangen kann und abholen, aber ständig ist was anderes, erst Gebühren einfphren, dann kein Schalterberatung mehr, nur noch Filialen mit Bankautomat, dann Kündigung Androhung, was ich als NÖTIGUNG empfinde, weil irgendein Brief nicht unterschrieben zurück gekommen ist...ich will es so wie es war, ich hasse echt diese versteckten Erpressungen, wenn Sie das neue nicht Akzepieren, dann schmeissen wir sie raus, ich finde diese Bank unseriös
Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?
Reaktion der Sparda-Bank München eG vom 15.11.2021
Bezüglich der Anschreiben, die Sie kritisieren, klären wir gerne genauer über die Hintergründe auf.
Eine seit vielen Jahren gelebte Vorgehensweise bei den Banken kann durch das rechtskräftige BGH-Urteil vom 27.04.2021 nicht mehr fortgesetzt werden und bedeutet nun sowohl für unsere Bank als auch für unsere Kundinnen und Kunden einen hohen Verwaltungsaufwand.
Bisher galt Ihr Einverständnis zu Änderungen von Entgelten oder Vertragsbedingungen grundsätzlich automatisch als erteilt, wenn Sie nicht ausdrücklich innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprochen haben. Dazu haben wir unsere Kundinnen und Kunden im Vorfeld immer transparent informiert.
Nach dem BGH-Urteil vom 27.04.2021 gilt nun: Sie müssen jeder Änderung der Geschäftsbedingungen, z. B. bei Änderung von Entgelten oder Vertragsbedingungen, vorab ausdrücklich zustimmen. Diese ausdrückliche Zustimmung erbeten wir in dem Brief, den Sie erhalten haben.
Wir hoffen, Sie verstehen vor diesem Hintergrund, dass es nicht um "irgendeinen Brief" geht, wie Sie es in Ihrer Bewertung schreiben.
Bitte beachten Sie auch, dass das besagte BGH-Urteil nicht nur für die Sparda-Bank München gilt, sondern Auswirkungen auf alle Banken hierzulande hat.
Bei weiteren Fragen sind wir gerne telefonisch, vor Ort in den Filialen oder per E-Mail für Sie da.
Freundlich grüßt Sie,
Ihre Sparda-Bank München
Eine seit vielen Jahren gelebte Vorgehensweise bei den Banken kann durch das rechtskräftige BGH-Urteil vom 27.04.2021 nicht mehr fortgesetzt werden und bedeutet nun sowohl für unsere Bank als auch für unsere Kundinnen und Kunden einen hohen Verwaltungsaufwand.
Bisher galt Ihr Einverständnis zu Änderungen von Entgelten oder Vertragsbedingungen grundsätzlich automatisch als erteilt, wenn Sie nicht ausdrücklich innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprochen haben. Dazu haben wir unsere Kundinnen und Kunden im Vorfeld immer transparent informiert.
Nach dem BGH-Urteil vom 27.04.2021 gilt nun: Sie müssen jeder Änderung der Geschäftsbedingungen, z. B. bei Änderung von Entgelten oder Vertragsbedingungen, vorab ausdrücklich zustimmen. Diese ausdrückliche Zustimmung erbeten wir in dem Brief, den Sie erhalten haben.
Wir hoffen, Sie verstehen vor diesem Hintergrund, dass es nicht um "irgendeinen Brief" geht, wie Sie es in Ihrer Bewertung schreiben.
Bitte beachten Sie auch, dass das besagte BGH-Urteil nicht nur für die Sparda-Bank München gilt, sondern Auswirkungen auf alle Banken hierzulande hat.
Bei weiteren Fragen sind wir gerne telefonisch, vor Ort in den Filialen oder per E-Mail für Sie da.
Freundlich grüßt Sie,
Ihre Sparda-Bank München
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