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Sparda-Bank West eG, Emden: unzufrieden

Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen.
Begründung
Was ist der Grund für Ihr Lob/Ihre Kritik?
Ich war mehr als 20 Jahr Mitglied der Genossenschaft. Dann hat man die Filiale in 50km Luftlinie Entfernung verlegt. Nach der Kündigung aller Konten und der Kündigung der Mitgliedschaft, schaffe ich es nicht mein Geschäftsguthaben zurück zu bekommen. Anrufe werden abgewiesen. Auch erhalte ich keine Antwort auf das Besprechen eines Anrufbeantworters. E-Mails werden nicht beantwortet. Die Bank schuldet mir 520
Reaktion der Sparda-Bank West eG vom 16.07.2021
Sehr geehrtes Mitglied,
wir bedauern sehr, dass Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Wir können nachvollziehen, dass die Schließung von Filialen Sie zu diesem Schritt bewogen hat. Bezüglich der Auszahlung Ihrer Genossenschaftsanteile erfolgt eine Auszahlung gemäß Satzung mit einer Kündigunsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr nach unserer MItgliedervertreterversammlung. Gerne erläutern wir Ihnen dies auch in einem persönlichen Gespräch. Wenden Sie sich gerne an unser Qualitätsmanagement. Wir hoffen, dass wir Ihnen den Sachverhalt im persönlichen Gespräch erläutern können.

Freundliche Grüße
Ihr Team der Sparda-Bank West

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Kommentare

Kommentare 

0 # Autor 2021-07-25 20:44
"Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen ." Ich habe gerade den Kommentar eines Kunden aus Emden gelesen. Auch ich habe wegen Schließung Ihrer Filiale meine Konten bei Ihnen aufgelöst und habe mich bisher vergeblich bemüht, mein Geschäftsguthabe n zurückzubekomm en. Es war mir trotz mehrstündiger telefonischer Versuche (wie bei diesem Kunden) nicht möglich, eine Geschäftsstelle zu erreichen. Meine beiden Schreiben wurden nicht beantwortet. Das ist kein Kundenservice und ich bin froh, dass ich jetzt eine Bank vor Ort habe, die jederzeit bei Problemen behilflich ist. Aus Ihrer Antwort im Internet an den Kunden aus Emden habe ich nun entnommen, dass satzungsgemäß bei einer Kündigungsfr ist von 3 Monaten zum Jahresende die Auszahlung im Folgejahr nach der Mitgliedervertr eterversammlung erfolgt. Ich frage mich: Warum teilen Sie Ihren Mitgliedern diesen Sachverhalt nicht mit? Ein vorgefertigtes Schreiben hätte doch ausgereicht, da nicht jeder Ihre Satzung parat hat. Ein Dienst am Kunden sieht anders aus. Ich werde Sie auf keinen Fall weiterempfehlen .
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