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Sparkasse Meißen berechnet ab sofort kein Verwahrentgelt mehr

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Die Sparkasse Meißen berechnet ab 22. Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr. Damit löst die Sparkasse Meißen ihre Zusage ein, auf Verwahrentgelte zu verzichten, sobald die Rahmenbedingungen dies zulassen.


Hintergrund sind die Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 21. Juli 2022. Dabei hat die EZB den für die Berechnung des Verwahrentgeltes relevanten „Über-Nacht-Anlage-Zins“ (die sogenannte Einlagen-Fazilität) von -0,5% auf 0,0% angehoben.

Diese Veränderung gibt die Sparkasse Meißen sofort weiter und hat den Zinssatz des Verwahrentgeltes ebenfalls auf 0,0% festgesetzt. Damit entfällt ab sofort die Berechnung von Verwahrentgelten.

Quelle: Sparkasse Meißen

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