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Stellungnahme der GLS Gemeinschaftsbank eG zum offenen Brief der Initiative ''Debanking stoppen''

Den offenen Brief der Initiative "Debanking stoppen" nehmen wir mit großem Respekt für das Engagement der Unterzeichner*innen zur Kenntnis. Die GLS Bank steht für genossenschaftliches und faires Banking, das auf klaren Werten beruht. Wir unterstützen ausdrücklich zivilgesellschaftliche Organisationen und gesellschaftliches Engagement.

Selbstverständlich sind wir als Bank gegen jedes "Debanking". Wir wollen finanzielle Souveränität ermöglichen und fördern.

Unter "Debanking" verstehen wir den gezielten, politisch motivierten Ausschluss einzelner demokratischer Organisationen aus dem Finanzsystem. Wir bedauern, dass einige Kontokündigungen so interpretiert worden sind. Das Verwehren einer Bankverbindung aus politischen Gründen für Menschen und Gruppen aus dem demokratischen Spektrum gehört nicht zur Kultur der GLS Bank.

Die GLS Bank führt den Dialog mit allen relevanten Akteur*innen fort. Dazu gehört auch die Initiative "Debanking stoppen". Die Bank wird ihren Vereinskunden und gemeinnützigen Organisationen der Zivilgesellschaft Workshops und Schulungsprogramme anbieten. Ziel ist es, sich gemeinsam auf die regulatorischen Anforderungen und Veränderungen im Bankwesen einstellen zu können.

Jede Kontokündigung ist eine Einzelfallentscheidung und beruht auf einer umfassenden Bewertung unterschiedlichster Rahmenbedingungen und Risiken. Es gehört zu unserer Verantwortung als Bank, den Schutz aller Mitglieder und Kund*innen sicherzustellen. Dabei müssen wir uns an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im deutschen und europäischen Bankensystem sowie an international verbindliche Abkommen halten. Die Kündigung von Konten auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen gehört zum verantwortungsvollen Bankgeschäft. Das hat nichts mit "Debanking" zu tun.

Wir überprüfen kontinuierlich Risiken und regulatorische Voraussetzungen. Diese Arbeit ist in den vergangenen 25 Jahren immer komplexer geworden. Dazu gehören erhöhte Sorgfaltspflichten, sobald eine Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden der Bank Geschäfts- und Vereinsmodelle prüfen und die lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Kontobewegungen gewährleisten müssen. Dabei müssen wir den Vorgaben der Finanzaufsicht (BaFin) folgen und alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Pflichten erfüllen.

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Quelle: GLS Gemeinschaftsbank eG

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