Kreissparkasse Bersenbrück, Bersenbrück: unzufrieden
Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen.
Begründung
Was ist der Grund für Ihr Lob/Ihre Kritik?
Die Bank hat trotz Unterzeichnung einer Haftungserklärung die Beerdigungskosten eines verstorbenen Onkels der Erbengemeinschaft trotz Kontodeckung nicht überwiesen. Das ist ein ganz schlechter Umgang mit den Angehörigen. Normalerweise ist es schon aus moralischen Gründen üblich das die Beerdigungskosten generell vom Guthaben-Konto bezahlt werden, wenn eine unterzeichnete Haftungserklärung vorliegt. Die Argumente der Bank waren, es könnte ja ein Angehöriger Einspruch gegen die Bezahlung dieser Kosten einlegen und dann müsste die Bank dafür haften. Erstmal haftet derjenige der die Haftungserklärung unterzeichnet hat. Alle Banken bei denen wir uns dann erkundigt haben, gaben ohne Ausnahme die Auskunft das diese Kosten immer problemlos übernommen werden wenn eine Haftungserklärung in Verbindung mit einer Kontodeckung vorliegt. Sie haben auch noch keinen Fall gehabt, wo Angehörige die Bezahlung der Beerdigungskosten im Nachgang reklamieren. Dies ist ein ganz schlechter Umgang mit Angehörigen durch die Kreissparkasse Bersenbrück. Aber wir haben jetzt im Netz auch viele schlechte Bewertungen über diese Bank gefunden, so das wir uns als Erbengemeinschaft über dieses Verhalten der Bank schon gar nicht mehr wundern. Wir werden das Geld nun für den verstorbenen Onkel verauslagen bis irgendwann mal der Erbschein vorliegt. Das braucht ja immer etwas mehr Zeit bei einer Erbengemeinschaft. Eine positive Empfehlung kann für die Kreissparkasse Bersenbrück daher nicht abgeben werden. Im Nachgang gab die Bank noch die Bemerkung ab - "es ist ja niemand der Erben Kunden bei unserer Bank. In diesem Fall können wir daher nicht anders entscheiden."
Die Bank hat trotz Unterzeichnung einer Haftungserklärung die Beerdigungskosten eines verstorbenen Onkels der Erbengemeinschaft trotz Kontodeckung nicht überwiesen. Das ist ein ganz schlechter Umgang mit den Angehörigen. Normalerweise ist es schon aus moralischen Gründen üblich das die Beerdigungskosten generell vom Guthaben-Konto bezahlt werden, wenn eine unterzeichnete Haftungserklärung vorliegt. Die Argumente der Bank waren, es könnte ja ein Angehöriger Einspruch gegen die Bezahlung dieser Kosten einlegen und dann müsste die Bank dafür haften. Erstmal haftet derjenige der die Haftungserklärung unterzeichnet hat. Alle Banken bei denen wir uns dann erkundigt haben, gaben ohne Ausnahme die Auskunft das diese Kosten immer problemlos übernommen werden wenn eine Haftungserklärung in Verbindung mit einer Kontodeckung vorliegt. Sie haben auch noch keinen Fall gehabt, wo Angehörige die Bezahlung der Beerdigungskosten im Nachgang reklamieren. Dies ist ein ganz schlechter Umgang mit Angehörigen durch die Kreissparkasse Bersenbrück. Aber wir haben jetzt im Netz auch viele schlechte Bewertungen über diese Bank gefunden, so das wir uns als Erbengemeinschaft über dieses Verhalten der Bank schon gar nicht mehr wundern. Wir werden das Geld nun für den verstorbenen Onkel verauslagen bis irgendwann mal der Erbschein vorliegt. Das braucht ja immer etwas mehr Zeit bei einer Erbengemeinschaft. Eine positive Empfehlung kann für die Kreissparkasse Bersenbrück daher nicht abgeben werden. Im Nachgang gab die Bank noch die Bemerkung ab - "es ist ja niemand der Erben Kunden bei unserer Bank. In diesem Fall können wir daher nicht anders entscheiden."
Details
Eine Empfehlung wert?
ja
nein
Fragen an den Kunden
Neukunde
langjährig
Kundin
Kunde
ja
nein
ja
nein
Fragen zur Bank
sehr
gar nicht
sehr
gar nicht
sehr oft
gar nicht
sehr
gar nicht
sehr
gar nicht
Fragen zu den Angeboten Ihrer Bank?
sehr
gar nicht
sehr
gar nicht
sehr oft
gar nicht
sehr oft
gar nicht
Kommentar schreiben