OstseeSparkasse Rostock, Rostock: unzufrieden
Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen.
Begründung
Was ist der Grund für Ihr Lob/Ihre Kritik?
Die Bank für die Sonnenseite des Lebens. Gerät man wirtschaftlich in schlechtes Fahrwasser, zeigt sich das wahre Gesicht. Das Pfändungsschutzkonto ist nur zu gebrauchen, solange der gesetzlich vorgesehene Sockelbetrag nicht überschritten wird. Gerichtsbeschlüsse zur Freigabe unpfändbarer Lohnanteile (Sonn-und Feiertags-sowie Nachtzuschläge) werden nicht umgesetzt. Auch nicht bei bereits bestehender Lohnpfändung beim Arbeitgeber, wenn auf dem Konto nur noch unpfändbare Beträge ankommen. Die OSPA pfändet von diesen Beträgen noch einmal. Sie betreibt eine gesetzlich nicht zulässige Doppelpfändung.
Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?
Die Bank für die Sonnenseite des Lebens. Gerät man wirtschaftlich in schlechtes Fahrwasser, zeigt sich das wahre Gesicht. Das Pfändungsschutzkonto ist nur zu gebrauchen, solange der gesetzlich vorgesehene Sockelbetrag nicht überschritten wird. Gerichtsbeschlüsse zur Freigabe unpfändbarer Lohnanteile (Sonn-und Feiertags-sowie Nachtzuschläge) werden nicht umgesetzt. Auch nicht bei bereits bestehender Lohnpfändung beim Arbeitgeber, wenn auf dem Konto nur noch unpfändbare Beträge ankommen. Die OSPA pfändet von diesen Beträgen noch einmal. Sie betreibt eine gesetzlich nicht zulässige Doppelpfändung.
Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?
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