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Sparkasse Meißen stundet Corona-Betroffenen Kredittilgung für neun Monate

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Die Sparkasse Meißen stundet von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffenen Privat- und Gewerbekunden die fälligen Kredittilgungen für neun Monate. Dies gilt auch für Kunden, die den gesetzlichen Anspruch der Ratenaussetzung für drei Monate bereits nutzen. Eine vertragliche Vereinbarung dazu muss bis zum 30. Juni 2020 geschlossen werden.

Ein entsprechendes Zahlungsmoratorium hat der Vorstand der Sparkasse Meißen beschlossen. „Wir möchten unseren Kunden helfen, finanziell gut durch diese Krise zu kommen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Deshalb ist die Sparkasse Meißen zu diesem außergewöhnlichen Schritt bereit,“ begründet Rainer Schikatzki, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Meißen, die Entscheidung.

Die Sparkasse Meißen geht davon aus, dass die Corona-Krise Unternehmen und Verbraucher noch länger beschäftigen wird. Teile der Bevölkerung und der Unternehmen werden wegen Corona-bedingter Einnahmeverluste zwischenzeitlich in finanzielle Engpässe geraten. „Wir leben mit und von unseren Kunden hier vor Ort. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir gemeinsam mit unseren Kunden Lösungen für diese Krise finden“, so Rainer Schikatzki.

Privat- und Gewerbekunden der Sparkasse Meißen können fällige Tilgungsleistungen bestehender Kredite für neun Monate aussetzen. Die Aussetzung führt zu einer Laufzeitverlängerung. Für den Stundungszeitraum besteht der Zinsanspruch aus dem Kreditvertrag zu den vereinbarten Konditionen weiter.

Voraussetzung für die Stundung der Tilgung ist, dass die betroffenen Kunden Corona-bedingte Zahlungsengpässe haben und deshalb die fälligen Kredittilgungen aktuell wirtschaftlich nicht möglich sind. Ausgenommen vom Moratorium sind insbesondere Förder- oder Sanierungsdarlehen, leistungsgestörte Darlehen, genehmigte sowie geduldete Überziehungen sowie Kreditkarteneinlösungen und Konsortialfinanzierungen.

Mit ihrem eigenen Zahlungsmoratorium geht die Sparkasse Meißen deutlich über die bestehende gesetzliche Regelung hinaus. Diese sieht vor, dass Corona-bedingt von Einnahmeausfällen betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Stundung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 haben. Unternehmen sind davon nicht erfasst. „Wir denken, dass es im Interesse vieler Kunden ist, für längere Zeit fällige Kredittilgungen nicht erbringen zu müssen. Dazu ist die Sparkasse Meißen bei betroffenen Kunden bereit“ fasst Rainer Schikatzki zusammen.

Kunden der Sparkasse Meißen, die die Voraussetzungen erfüllen und das private Moratorium in Anspruch nehmen wollen, sollten sich mit der Sparkasse Meißen bis zum 30. Juni 2020 in Verbindung setzen. Erste Ansprechpartner sind die Kundenberater – und die beiden Hotlines der Sparkasse Meißen.

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Quelle: Sparkasse Meißen

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