claim von gute-banken

Sparkasse Meißen: Forderungen der Verbraucherzentrale Sachsen laufen teilweise erneut ins Leere

alt

Das Oberlandesgericht Dresden hat in der Verhandlung am 31. März 2021 nicht festgestellt, dass die Sparkasse Meißen Zinsen für Prämienspar-Verträge falsch angepasst hat. Der entsprechende Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen, mit dem sie eine vertragswidrige Zinsanpassung festgestellt wissen wollte, wurde vom Gericht als unzulässig und unbegründet abgewiesen.

Mit dem heutigen Urteil konnte die Verbraucherzentrale Sachsen – wie schon in den Verfahren gegen die Sparkassen Leipzig und Zwickau sowie die Erzgebirgssparkasse –wesentliche Punkte (z.B. Festlegung eines Referenzzinses und einer Methode der Zinsanpassung) ihrer Klage nicht durchsetzen. Die darauf zielenden Bestandteile der Musterfeststellungsklage wurden vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen.

Einen Teil der Klage hatte die Sparkasse Meißen bereits vor der Verhandlung anerkannt. Das Gericht sollte demnach feststellen, dass bestimmte in den Sparverträgen enthaltene Formulierungen für sich allein keine aus heutiger Sicht gültige Zinsanpassungsklausel darstellen. Dieser Sachverhalt ist seit 17 Jahren bekannt, anerkanntes Recht und somit gar nicht bestreitbar – und wird auch von der Sparkasse Meißen nicht bestritten.

Das Ziel der Bestimmung eines Referenzwertes zur Zinsanpassung konnte die Verbraucherzentrale ebenfalls erneut nicht erreichen. Den hierzu von der Verbraucherzentrale Sachsen an das Gericht gerichteten Vorwurf des fehlenden Mutes zu derartigen Feststellungen kritisierte der Vorsitzende Richter sehr lautstark und deutlich in ungewohnter Härte. Das Gericht brachte ganz erhebliches Unverständnis gegenüber der Verbraucherzentrale zum Ausdruck.

Das Gericht rügte die Verbraucherzentrale Sachsen auch dahingehend, dass diese für Verbraucher kostenpflichtig Nachzahlungsansprüche errechnet – ohne dass es eine Vereinbarung oder Rechtsprechung zum „richtigen“ Zinssatz oder dessen Anpassung gibt.

 Außerdem betonte das Oberlandesgericht Dresden auch ausdrücklich, dass sich aus dem Urteil für die der Musterfeststellungsklage angeschlossenen Verbraucher keine Ansprüche auf Zinsnachzahlung ableiten.

Die Sparkasse Meißen sieht sich durch das Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Die Sparkasse Meißen hat die Anpassung der Zinsen der Prämienspar-Verträge nach dem Urteil des Bundesgerichthofes 2004 so geändert, dass diese den Grundsätzen des 
Urteils entspricht.

Quelle: Sparkasse Meißen

weitere Einträge