claim von gute-banken

Sparda-Bank West eG, Münster: Bewertung

Der Kunde kann die Bank leider nicht weiterempfehlen.
Begründung
Was ist der Grund für Ihr Lob/Ihre Kritik?
Uns wurde durch einen Trickdiebstahl die Geldbörse mit der Bankkarte gestohlen. In diesem Zusammenhang wirft uns die Bank "grobe Fahrlässigkeit" vor, obwohl wir die PIN xxxx (auch für alte Leute gut zu behalten) nicht in der Geldbörse aufbewahrt haben und das entsprechende Schreiben der Bank nach Erhalt sofort vernichtet haben.
Das Transaktionsprotokoll (Fotokopie) der Bank (Nachweis über die Zahlungen am Tattag) hatte neben den vier Abbuchungen den Eintrag "PIN falsch eingegeben". Diese Zeile wurde nur zur Hälfte kopiert. Unsere mehrmaligen Bitten, uns das vollständige Protokoll auszuhändigen, wurde abgelehnt. Das Protokoll würde -so die Bank- nur in einem Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellt.

 Im Ombudsverfahren wurde wurde vorgeschlagen:
"Die Antragsgegnerin sollte ihnen dieses dann aber auch zur Verfügung stellen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden."

Das vollständige Protokoll haben wir bisher nicht erhalten.
Wir vermuten stark, dass wegen der Weigerung der Bank, ein weiterer Eintrag "PIN falsch eingegeben" im Protokoll vorhanden ist und somit der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit seitens der Bank nicht mehr haltbar ist.
Ob zwei beschuldigte Frauen (Namen bekannt) durch die Überwachungskamera im Geldautomatenraum der SB-Bank an der Viehstraße in Coesfeld von der Polizei ermittelt wurden, können wir nur vermuten, weil wir keine Akteneinsicht bei der Polizei erhalten. Ob hier auch der Geldautomat manipuliert (Wärmebildkamera etc.) wurde, könne wir auch nur vermuten.
Laut der Kriminalpolizei sind derartige Straftaten möglich.

Wir sind nicht mehr Kunde der Sparda-Bank Westmünsterland eG.
Wir benutzen auch keine Bankkarte mehr, weil wir sie nicht mehr sicher finden.



 

Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?
Dazu möchten wir uns nicht mehr äußern.
Reaktion der Sparda-Bank West eG vom 08.12.2021
Sehr geehrter Kunde,
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, bedauern wir sehr den Ihnen entstandenen finanziellen Schaden. Sie hatten sich bereits an den Ombudsmann des BVR gewendet, der hier einen Schlichterspruch zu unseren Gunsten getroffen hatte. Wir können nachvollziehen, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir der Meinung des Ombudsmanns folgen. Dass Sie sich entschieden haben nicht mehr Kunde unseres Hauses zu bleiben bedauern wir sehr.
Wir bedanken uns für Ihre jahrzehntelange Treue und wüschen Ihnen alles Gute

Freundliche Grüße
Ihr Team der Sparda-Bank West

Details zur Bewertung

Eine Empfehlung wert?
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langjährig
Kundin
 
 
 
 
 
Kunde
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Kunde
 
 
 
 
 
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Kommentare

Kommentare 

0 # Autor 2021-12-09 15:32
Hallo Sparda-Bank Westmünsterland! Sie bedanken sich für unsere jahrelange Treue und
wünschen uns alles Gute. "Diesen" Dank nehmen wir zunächst nicht an.
Im Ombudsmannverfa hren wurde -Ihrer Meinung nach- für die Bank entschieden.
Sie verschweigen aber, daß im Verfahren vorgeschlagen wurde (UM EINEN RECHTSTREIT
ZU VERMEIDEN) das vollständige Transaktionspro tokoll ausgehändigt werden soll. Dieses
Schweigen verstärkt uns in der Auffassung, daß Ihr Vorwurf der "Groben Fahrlässigkeit" nicht haltbar ist. Aus welchen Gründen auch sollten Sie das Protokoll nicht vorlegen. Sie
halten einen entscheidenen Beleg/Nachweis wissentlich zurück, weil unsere Vermutung
(siehe vorstehende Bewertung ) nur zutreffen ist. Es verwundert auch deshalb nicht,
daß sie den Beleg/Nachweis nur in einem Gerichtsverfahr en vorlegen werden und vertrauen darauf, ohne dieses wichtige Beweisstück einen Rechtstreit vermeiden zu können.
Ihr Verhalten uns langjährigen Kunden gegenüber ist unerträglich und macht krank.


Übersenden Sie zur Glaubwürdigkeit der Sparabank-Bank Westmünsterland einfach das vollständige Transaktionprot okoll (DIN A 4) mit unseren kompletten Daten.

Leider hat der der Ombudsmann nur Aufgaben der Schlichtung und kein Weisungsrecht.
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