European Market Infrastructure Regulation
Drollig: Da haben wir uns die Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums („Geordnete Bahnen für die europäischen Finanzmärkte“, 30.3.12) zur Regulierung des Finanzmarkts, die übrigens den schönen Namen „EMIR“ (European Market Infrastructure Regulation) trägt, mal durchgelesen. Das steht manches über Clearingstellen und Meldepflichten, die es in Zukunft auch für außerbörsliche Geschäfte geben soll.... Damit man wenigstens mal weiß, was „die Märkte“ so treiben.
Und dann haben wir mal spaßeshalber nach dem Wort „Verbot“ gesucht. Wir sind tatsächlich einmal fündig geworden.
Und zwar in folgendem Zusammenhang. Es gebe ja bestimmte außerbörsliche Produkte, mit denen sich „beispielsweise“ Energieversorger oder Luftfahrtgesellschaften gegen Preisänderungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten schützen wollten.
Und da heisst es dann: „Durch EMIR werden solche Absicherungsgeschäfte nicht verboten.“…
Und dann haben wir mal spaßeshalber nach dem Wort „Verbot“ gesucht. Wir sind tatsächlich einmal fündig geworden.
Und zwar in folgendem Zusammenhang. Es gebe ja bestimmte außerbörsliche Produkte, mit denen sich „beispielsweise“ Energieversorger oder Luftfahrtgesellschaften gegen Preisänderungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten schützen wollten.
Und da heisst es dann: „Durch EMIR werden solche Absicherungsgeschäfte nicht verboten.“…
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