claim von gute-banken

Seltsame Geschichte im Handelsblatt: „Commerzbank ist kein „Schmuddelkind“

Wirklich drollig: Das Handelsblatt berichtet über ein am Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz ergangenes Gerichtsurteil. Dort sei festgelegt worden: Die Commerzbank dürfe vom Beklagten fortan nicht mehr als „Schmuddelkind der deutschen Bankenbranche“ bezeichnet werden.…

Na, es muss auch einmal Momente geben, in denen man sich einfach nur ein wenig amüsiert. Also: Der konkrete Hintergrund des genannten Urteils, so ist in dem sauber recherchierten Artikel im Handelsblatt („Commerzbank ist kein „Schmuddelkind“, 17.7.15) und auch in der Landesrechtsprechungsdatenbank unter AZ 6 U 46/14 („Wettbewerbsverstoß: Unlautere Herabsetzung eines Unternehmens und Boykottaufruf gegen dieses Unternehmen durch Äußerungen eines Presseorgans im Rahmen von Recherchen“), nachzulesen.

Was bisher wohl geschehen war…

Zum Hintergrund: Der Chefredakteur eines kleineren Mediums, das sich als "publizistisches Sprachrohr" von Genossenschaftsbanken und Sparkassen bezeichnete, hatte einen persönlichen Brief an den DFB-Präsidenten und das Präsidium von Eintracht Frankfurt geschrieben. In diesem Schreiben muss er sich dergestalt ereifert haben, dass die Bandenwerbung der Commerzbank eine Verschwendung von Steuergeldern darstelle, man das Sponsoring durch die Bank noch mal überdenken solle – und eben auch, dass die Commerzbank aus seiner Sicht eben das „Schmuddelkind der deutschen Bankenbranche“ sei.

Nun muss also die Commerzbank diese Schreiben irgendwann in die Hand bekommen haben – und gegen den Mann bzw seinen Verlag, als dessen Chefredakteur er in seinem Brief offenbar firmierte, Klage erhoben.

Der Grund zur Klage…

Amüsant an diesem Vorgang: Die Commerzbank empfand wohl nicht die genannte Bezeichnung selbst als schlimm, sondern eben die Möglichkeit, dass ihre Kunden dadurch auf die Idee gebracht werden könnten, dass es so sein könnte, der Bank deshalb laufen und ihr dadurch Verluste entstehen könnten.

Nun leben wir aber ja in einem freien Land und die Meinungsfreiheit erlaubt uns, alles zu sagen, was nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung etc verstößt. Deshalb mussten die Juristen der Commerzbank wohl einen Weg konstruieren, mit dem eine Unterlassungsklage überhaupt möglich gemacht werden konnte.

Deshalb bezieht sich die Klage und das Urteil auf § 242 BGB, in dem es um das geschäftliche Verhalten „mit Rücksicht auf die Verkehrssitte“ geht und auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG § 9 und §3) ((1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.).

Das Urteil und seine Begründung

Die durchaus ein wenig heftigen und wohl auch ziemlich sinnlosen Schreiben des Beklagten wurden in diesem Sinne also nicht als einfache Meinungsäußerungen betrachtet, sondern als im Interesse von Sparkassen und Genossenschaftsbanken vollzogene geschäftliche Handlung.

Denn immerhin, so heißt es dann auch in der Dokumentation zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt:

Die Äußerung „… mit diesem Schmuddelkind der Bankenbranche …“ ist bei verständiger Würdigung so zu verstehen, dass sich die Klägerin quasi im Wege einer Alleinstellung als zutiefst unseriöses Finanzinstitut außerhalb des Kreises der seriösen Wettbewerber bewegt und damit eine negative Alleinstellung einnimmt.… Darin liegt eine Herabsetzung, die mit einer sachbezogenen Auseinandersetzung über die Aktivitäten der Klägerin nichts mehr zu tun hat.“

In diesem Sinne, so urteilt das Gericht  „besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass ihr durch die inkriminierenden Handlungen ein finanziell messbarer Schaden entstanden ist.“ Und in diesem Sinne, so endet der Handelsblatt-Artikel, habe die Bank sogar die Möglichkeit, den Verlag auf Schadenersatz zu verklagen. Allerdings, so das Handelsblatt wollte sich ein Commerzbank-Sprecher „auf Anfrage aber nicht dazu äußern, ob die Bank so etwas vorhat.“

Ende der Geschichte.  Man hätte nun noch eine Menge schreiben können über den Text des alten Liedes von Franz Josef Degenhardt. Aber das lassen wir jetzt mal…

Fazit?

Naja, das waren jetzt wirklich viele Worte über relativ wenig. Und am Ende kann man das Ganze sehen, wie man es möchte.

Am Ende dürfte es aber wohl schon so sein, dass das Image der Commerzbank bei ihren Kunden – so wie jeder anderen Bank auch – nicht nur von dem geprägt wird, was so im Lauf der Zeit über sie geschrieben wurde.

Im Gegenteil: Getreu der alten Regel „there is no bad PR“ können auch negative Schlagzeilen einem Unternehmen so lange nutzen, wie es auch von seinen Kunden gegen Angriffe verteidigt wird, weil sie treu und eventuell sogar begeistert zu ihm stehen.

Viel wichtiger als die gute oder schlechte Presse ist deshalb - wenigstens aus unserer Sicht – die Qualität der täglichen engagierten Arbeit für den Kunden und das Gespräch ihrer Berater mit ihren Kunden in der Filiale.  Und das Engagement für die Region.

Und darüber wird leider viel zu wenig berichtet. Aber zum Glück berichten die Bank-Kunden darüber ja auf unsern Portalen gerne und oft selbst. Sie wissen die Aktivitäten ihre Bank also – schon ganz mündig – sehr gut selbst zu bewerten.

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