HSH-VORSTAND VOR GERICHT
Noch ein Verfahren: Wie u.a. das Manager-Magazin („HSH-VORSTAND VOR GERICHT:Dr. No und der ominöse Omega-55-Deal“, 24.7.13) berichtet, wurde mit dem Vorstand der HSH Nordbank erstmalig eine ganze Führungsebene einer Bank im Zusammenhang mit der Subprime-Krise verklagt. Bemerkenswert ist hier, dass es dieses Mal um die „Reinigung“ der Bilanzen durch sogenannte Zweckgesellschaften geht. Das ist auch so etwas, was außer profitorientierten Banken zwar eigentlich keiner braucht – und wohl auch deshalb zu den Treibern der Krise gehörte.
Was ist eine Zweckgesellschaft – oder ein Special Purpose Vehicle (SPV) eigentlich? Kurz gesprochen ist das eine Verbriefungsgesellschaft irgendwo auf den Cayman Islands oder an anderen „steueroptimierten“ Orten. Eine Bank gründet gemeinsam mit anderen so eine Gesellschaft, bündelt irgendwelche Darlehen aus ihrem Bestand und verkauft sie an die selbstgegründete Gesellschaft. Die Zweckgesellschaft verkauft dann wieder Gesellschaftsanteile. Und schon haben sich die Kredite in den Büchern (also verliehenes Geld) in Guthaben verwandelt.
Das ist nun eine seeeehr kurze Beschreibung dieser im Vorfeld der Krise von den großen Playern gern genommenen Vorgehensweise. Unterm Strich führte das dazu, dass Großbanken am Ende wie die Wahnsinnigen die unsinnigsten Kredite vergaben und direkt wieder in die Zweckgesellschaften auslagerten. Diese unsinnigen Kredite nannte man dann „Subprime-Kredite“ Am Ende kollabierte der Markt und die Welt hatte, so hieß es damals, eine der schärfsten Finanzkrisen seit 1929. Unter anderem holte sich die in solchen Dingen eigentlich ungeübte HSH Nordbank damals eine besonders blutige Nase. Und dafür wird nun der Vorstand verklagt.
Natürlich ist die Sache in Wahrheit deutlich komplizierter. Deshalb ist die Anklageschrift laut Manager-Magazin auch „über 600 Seiten“ dick. Das Problem bei der Anklage, so zitiert der Anwalt der Verklagten, sei ja, dass es sich hier ja um damals „bankübliche Geschäfte“ gehandelt habe.
In diesem Sinne wäre es ja vielleicht wirklich einmal hilfreich, wenn diese Art von Geschäften, die nur dem Kapitalmarkt und sonst niemandem dient, auch mal justiziabel würde. Immerhin war diese Art von Verbriefungen im Vorfeld tatsächlich mehr als salonfähig. Auch in Deutschland gab es ja Initiativen, den Finanzstandort zum Verbriefungsstandort zu machen.
Man darf also gespannt sein, wie das Gericht am Ende entscheiden wird…
Was ist eine Zweckgesellschaft – oder ein Special Purpose Vehicle (SPV) eigentlich? Kurz gesprochen ist das eine Verbriefungsgesellschaft irgendwo auf den Cayman Islands oder an anderen „steueroptimierten“ Orten. Eine Bank gründet gemeinsam mit anderen so eine Gesellschaft, bündelt irgendwelche Darlehen aus ihrem Bestand und verkauft sie an die selbstgegründete Gesellschaft. Die Zweckgesellschaft verkauft dann wieder Gesellschaftsanteile. Und schon haben sich die Kredite in den Büchern (also verliehenes Geld) in Guthaben verwandelt.
Das ist nun eine seeeehr kurze Beschreibung dieser im Vorfeld der Krise von den großen Playern gern genommenen Vorgehensweise. Unterm Strich führte das dazu, dass Großbanken am Ende wie die Wahnsinnigen die unsinnigsten Kredite vergaben und direkt wieder in die Zweckgesellschaften auslagerten. Diese unsinnigen Kredite nannte man dann „Subprime-Kredite“ Am Ende kollabierte der Markt und die Welt hatte, so hieß es damals, eine der schärfsten Finanzkrisen seit 1929. Unter anderem holte sich die in solchen Dingen eigentlich ungeübte HSH Nordbank damals eine besonders blutige Nase. Und dafür wird nun der Vorstand verklagt.
Natürlich ist die Sache in Wahrheit deutlich komplizierter. Deshalb ist die Anklageschrift laut Manager-Magazin auch „über 600 Seiten“ dick. Das Problem bei der Anklage, so zitiert der Anwalt der Verklagten, sei ja, dass es sich hier ja um damals „bankübliche Geschäfte“ gehandelt habe.
In diesem Sinne wäre es ja vielleicht wirklich einmal hilfreich, wenn diese Art von Geschäften, die nur dem Kapitalmarkt und sonst niemandem dient, auch mal justiziabel würde. Immerhin war diese Art von Verbriefungen im Vorfeld tatsächlich mehr als salonfähig. Auch in Deutschland gab es ja Initiativen, den Finanzstandort zum Verbriefungsstandort zu machen.
Man darf also gespannt sein, wie das Gericht am Ende entscheiden wird…
Kommentare
www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/...ericht-a- 912842.html
Viel Spaß beim Lesen!
www.gute-banken.de/gb/meldungen/215-die-...s-bein- schiesst.html