Privatbanken fürchten zu starke Bonus-Regulierung?
Der Unterschied zwischen Festgehalt und Bonus wird weiter diskutiert: Wie das Handelsblatt („PLÄNE DES EU-PARLAMENTS: Banken fürchten zu starke Bonus-Regulierung“, 25.2.13) meldet, wolle das EU-Parlament ein maximales Verhältnis von „1 zu 1“ vorschreiben.
Mal überlegen: Das heißt also, dass vor allem die Investment Banker, bei denen die Kasse im Bonus-Bereich am meisten klingelt, ihr Geld nur noch zu maximal 50% mit Glücksspiel und zu minimal 50% mit Arbeit verdienen dürfen. Laut Handelsblatt fordere der Bankenverband – vermutlich der Verband der Privatbanken – „dass die Aktionäre und Eigentümer frei über das Verhältnis von Boni und Festgehalt entscheiden könnten“.
Eine drollige Koinzidenz in diesem Zusammenhang: Wie die Frankfurter Rundschau („FDP UND SPIELAUTOMATEN: Rösler will plötzlich Glücksspiel beschränken“, 25.2.13) meldete , wolle nun auch die FDP – nachdem sie Jahrelang alle Versuche einer schärferen Glücksspielregulierung ausgebremte habe, nun gerne die „meisten Spielautomaten aus den Kneipen“ verbannen. Aber das, so die Rundschau, sei wohl mehr der Bundestagwahl geschuldet…
Mal überlegen: Das heißt also, dass vor allem die Investment Banker, bei denen die Kasse im Bonus-Bereich am meisten klingelt, ihr Geld nur noch zu maximal 50% mit Glücksspiel und zu minimal 50% mit Arbeit verdienen dürfen. Laut Handelsblatt fordere der Bankenverband – vermutlich der Verband der Privatbanken – „dass die Aktionäre und Eigentümer frei über das Verhältnis von Boni und Festgehalt entscheiden könnten“.
Eine drollige Koinzidenz in diesem Zusammenhang: Wie die Frankfurter Rundschau („FDP UND SPIELAUTOMATEN: Rösler will plötzlich Glücksspiel beschränken“, 25.2.13) meldete , wolle nun auch die FDP – nachdem sie Jahrelang alle Versuche einer schärferen Glücksspielregulierung ausgebremte habe, nun gerne die „meisten Spielautomaten aus den Kneipen“ verbannen. Aber das, so die Rundschau, sei wohl mehr der Bundestagwahl geschuldet…
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www.gute-banken.de/gb/meldungen/520-deut...aps-vor- gericht.html